1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Region S._____ vom 15. April 2025 für eine Forderung von insgesamt Fr. 2'429.70 nebst 5% Zins seit 11. April 2025 auf Fr. 2'357.00. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 12. Mai 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 21. Juli 2025 beim Bezirksgericht Rheinfelden das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 5. Juni 2025 der Beklagten am 26. Juni 2025 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.