3.2. Auf die Einholung der Akten sowie einer Stellungnahme der Klägerin wurde verzichtet. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Beklagte erhob gegen die sechs Vorladungen zur Konkursverhandlung des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg vom 20. August 2025 bei -3- der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Aargau die "betreibungsrechtliche Beschwerde".