1. 1.1. Der Kläger betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts B._____ vom 27. November 2024 für eine Forderung von Fr. 4'649.70 nebst 5 % Zins seit 23. November 2024 sowie Verzugszins bis 22. November 2024 von Fr. 52.60. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 5. Dezember 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Der Kläger stellte am 4. Juni 2025 beim Bezirksgericht Aarau das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 31. Januar 2025 der Beklagten am 7. Februar 2025 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.