6. die fehlerhafte Anwendung von Art. 80-84 SchKG und Art. 107 ZPO korrigieren; 7. meiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu gewähren und das Betreibungsamt T._____ anzuweisen, die Pfändung vom 29.08.2025 auszusetzen; 8. den Verlustschein VS-Nr. bbb vom 20.12.2024 als Beweis der teilweisen Tilgung zu berücksichtigen; 9. von der Aufforderung eines Kostenvorschusses abzusehen, da dieser mir die Teilnahme am Verfahren verunmöglichen würde (Art. 29 Abs. 3 BV, Art. 117 ZPO, Art. 6 EMRK)."