3. 3.1. Gegen diesen ihm in vollständig begründeter Fassung am 16. August 2025 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 24. August 2025 (Postaufgabe: 26. August 2025) Beschwerde mit den Anträgen, das Obergericht solle: " 1. den Entscheid SR.2025.143 aufheben; 2. mir unentgeltliche Rechtspflege und -vertretung gewähren (Art. 117 ff. ZPO, Art. 29 Abs. 3 BV); 3. die Kostenauflage von CHF 150.— aufheben; 4. die Einkommensprüfung unter Beachtung des Güterstands (Art. 182 ZGB) neu vornehmen; 5. meine gesundheitliche Situation angemessen berücksichtigen;