" 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes S._____ (Zahlungsbefehl vom 14. Januar 2025; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 26. Mai 2025) für den Betrag von Fr. 930.65 definitive Rechtsöffnung erteilt. -3- 2. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 250.00, werden mit Fr. 150.00 dem Gesuchsgegner und mit Fr. 100.00 dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen."