2.2. Der Beklagte hat mit der Beschwerde zum Nachweis der Tilgung der in Betreibung gesetzten Forderung samt Zinsen und Kosten in der Höhe von total Fr. 1'137.20 (vorinstanzliche Akten act. 13) einen Beleg betreffend eine Zahlung von seinem Konto bei der D._____ AG zu Gunsten der E._____ AG in Höhe von Fr. 678.70 mit Valutadatum 22. November 2024 eingereicht (Beschwerdebeilage). Ob diese Einzahlung die in Betreibung gesetzte Forderung der Klägerin betrifft, ergibt sich nicht aus dem eingereichten Beleg. Aber selbst wenn dem so wäre, wäre jedenfalls die in Betreibung gesetzte Forderung samt Zinsen und Kosten vor der Konkurseröffnung nicht vollständig getilgt worden.