3. 3.1. Gegen diesen ihm am 22. Januar 2025 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 22. Januar 2025 (Postaufgabe: 23. Januar 2025) -3- beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und das Konkursbegehren sei abzuweisen. 3.2. Mit Eingabe vom 11. Februar 2025 ersuchte der Beklagte um einstweilige Sistierung des Verfahrens und um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Einsetzung seines Anwalts als unentgeltlicher Rechtsbeistand. Das Obergericht zieht in Erwägung: