43 SchKG in bis Ende 2024 geltender Fassung). In diesem Zusammenhang ist dem mit Beschwerdeantwort eingereichten "Kontoauszug" vom 12. September 2025 der Klägerin zu entnehmen, dass die Beklagte per 10. September 2025 Ausstände in der Höhe von Fr. 26'885.65 gegenüber der Klägerin aufweist und für ausstehende Beiträge immer wieder gemahnt werden musste.