Die noch offenen Forderungen gemäss Betreibungsregisterauszug belaufen sich auf Fr. 26'313.74. In diesem Zusammenhang spricht gegen die Zahlungsfähigkeit der Beklagten, dass sie in den zweieinhalb Jahren ihres Bestehens bereits drei Konkursandrohungen hat anhäufen lassen und ausschliesslich öffentlich-rechtli- che Forderungen vernachlässigt hat, welche bis Ende 2024 grundsätzlich nicht zum Konkurs führen konnten (GIROUD/ THEUS SIMONI, a.a.O., N. 26e zu Art. 174 SchKG; Art. 43 SchKG in bis Ende 2024 geltender Fassung).