Ihre Geschäftstätigkeit habe sich seither gut entwickelt. Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2024 zeige einen Gewinn in der Höhe von knapp Fr. 40'000.00. Der Zwischenabschluss per 31. Juli 2025 zeige einen zusätzlichen Gewinn seit Januar 2025 von gut Fr. 60'000.00. Per 31. Juli 2025 würden die flüssigen Mittel samt kurzfristigen Forderungen Fr. 230'974.12 betragen, dies im Vergleich zum kurzfristigen Fremdkapital von Fr. 214'062.84. Dies belege zusätzlich, dass die Beklagte zahlungsfähig sei. -6-