Auch die Konkursandrohung und die Vorladung der Vorinstanz seien auf Seiten der Beklagten zwar entgegengenommen worden, seien dann aber nicht adäquat weiterverarbeitet worden, womit gewisse berechtigte Forderungen von Gläubigern teils unbezahlt geblieben seien. Dies, obschon die Geschäftstätigkeit der Beklagten gut laufe und ausreichend finanzielle Mittel vorhanden seien, um alle Gläubiger zu bedienen. Der aktuelle Betreibungsregisterauszug vom 11. August 2025 zeige sechs Betreibungsverfahren zwischen Februar 2024 und August 2025. Betreffend drei Betreibungen seien die offenen Forderungen bereits bezahlt worden.