1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes B._____ vom 25. Februar 2025 für eine Forderung von insgesamt Fr. 4'742.55 nebst Zins zu 5 % seit dem 21. Februar 2025 auf Fr. 4'636.00. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 3. März 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 6. Juni 2025 (Postaufgabe) beim Bezirksgericht Kulm das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 8. April 2025 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.