Die Beklagte reichte keine genügenden Unterlagen zu ihrer aktuellen finanziellen Situation ein. Es liegen weder eine aktuelle unterzeichnete Jahresrechnung noch eine Bilanz vor, weshalb kein umfassendes Bild ihrer finanziellen Situation möglich ist. So sind insbesondere ihre gesamten Ausgaben im Dunkeln geblieben. In den Akten fehlen sodann Belege über die ihr tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel wie Kontoauszüge. Überdies fehlen amtlich geprüfte Dokumente wie eine definitive Steuerveranlagung, die die Richtigkeit der gemachten Angaben verifizieren lässt.