Als liquide Mittel sind nur die sofort und konkret verfügbaren, nicht aber zukünftige, zu erwartende oder mögliche Mittel zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 5A_446/2014 vom 27. Oktober 2014 E. 4.2). Ob die Raten fristgerecht bzw. überhaupt bezahlt werden, ist unklar, weshalb es sich somit um zukünftige oder mögliche Mittel handelt, die nicht als liquide Mittel zu berücksichtigen sind.