Der "Schlussrechnung mit Zusätzen Arbeit" an die B._____ GmbH, vom 12. Mai 2025 lässt sich ein offener Betrag von Fr. 66'485.70 entnehmen, der offenbar in Raten vom 30. September 2025 bis am 30. März 2026 bezahlt werden soll. Zahlungen der C._____ GmbH, S._____ würden verrechnet (Beilage 2 zur Eingabe vom 25. August 2025). Zahlungsfähigkeit ist gegeben, wenn ausreichend liquide Mittel vorhanden sind, um die Gläubiger bei Fälligkeit ihrer Forderungen zu befriedigen. Als liquide Mittel sind nur die sofort und konkret verfügbaren, nicht aber zukünftige, zu erwartende oder mögliche Mittel zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 5A_446/2014 vom 27. Oktober 2014 E. 4.2).