2.3.2. Die Beklagte tätigte beschwerdeweise keinerlei Ausführungen zu ihrer Zahlungsfähigkeit und reichte diesbezüglich auch keine Belege ein. In der während der Beschwerdefrist eingereichten Eingabe vom 25. August 2025 führte sie aus, dass sie trotz des eingeleiteten Konkursverfahrens mehrere Verträge habe, wobei die Aufträge im September 2025 beginnen würden. Überdies habe sie zahlreiche Schuldner mit fälligen Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen. Die bestehenden Verträge und offenen Forderungen würden ausreichend Mittel für den ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb gewährleisten.