3.2. Am 19. August 2025 liess sich der Kläger unaufgefordert vernehmen und teilte dem Obergericht des Kantons Aargau mit, dass die Beklagte am 19. August 2025 die ausstehenden Forderungen (inklusive Betreibungsund Gerichtskosten) beglichen habe. Den beigelegten Schreiben an das Betreibungsamt F._____ sowie an das Bezirksgericht Baden vom 19. August 2025 ist zu entnehmen, dass er das Konkursbegehren bzw. die Betreibung Nr. aaa zurückgezogen und deren Löschung im Betreibungsregister beantragt hat. Gleichentags reichte die Beklagte dieselbe Eingabe ein, ohne diesbezüglich Ausführungen zu tätigen. 3.3. Die Beklagte nahm am 25. August 2025 unaufgefordert Stellung.