2. 2.1. Der Kläger stellte am 7. Mai 2025 (Postaufgabe) beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 11. August 2025 wie folgt: " 1. Über A.____GmbH, […] wird mit Wirkung ab 11. August 2025, 10:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.