" Ich fordere hiermit, dass auf meine Stellungnahme vom 22.04.2025 eingetreten wird und die Betreibung aufgrund meiner Stellungnahme beurteilt wird. Somit wird dieser Betreibung die Rechtöffnung nicht definitiv erteilt." Gleichzeitig stellte er ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. 1.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau forderte den Gesuchsteller mit Verfügung vom 30. Juni 2025 auf, innert 10 Tagen seine Aberkennungsklage zu verbessern und Unterlagen zu seinen finanziellen Verhältnissen nachzureichen mit dem Hinweis, dass im Unterlassungsfall nicht auf die Klage eingetreten werde.