3. 3.1. Mit Eingabe vom 21. Juli 2025 (Postaufgabe am 25. Juli 2025) reichte die A._____ AG beim Präsidium des Bezirksgerichts Baden eine Berufung ein, mit welcher sie sinngemäss beantragte, der Entscheid vom 7. April 2025 sei aufzuheben und das Begehren des Handelsregisteramts sei abzuweisen. Die Berufung wurde am 13. August 2025 zuständigkeitshalber an das Obergericht des Kantons Aargau weitergeleitet. 3.2. Die beim Bezirksgericht Baden eingereichte Berufungsergänzung vom 13. August 2025 (Postaufgabe am 14. August 2025) wurde am 15. August 2025 an das Obergericht weitergeleitet.