2. Die Entscheidgebühr von Fr. 1'500.00 wird der Betroffenen auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 2.3. Das Entscheiddispositiv wurde der A._____ AG am 10. April 2025 zugestellt. Die A._____ AG ersuchte mit Eingabe vom gleichen Tag sinngemäss um Ausfertigung und Zustellung des begründeten Entscheids.