" 1. Es sei der Gesuchstellerin [=Klägerin] in der Betreibung Nummer aaa des regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 28. Februar 2025 unter Beseitigung des Rechtsvorschlages vom 13. März 2025 für den Betrag von CHF 29'164.50 zuzüglich Zins von 5% seit 15. Juli 2024 (mittlerer Verfall) die definitive Rechtsöffnung zu erteilen: 2. Es sei der Gesuchsgegner [=Beklagter] zu verpflichten der Gesuchstellerin die Kosten des Zahlungsbefehls in der Höhe von CHF 104.00 zu bezahlen.