Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom 28. Februar 2025) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl vom 28. Februar 2025 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ für eine Forderung von Fr. 29'164.50 nebst Zins zu 5 % seit dem 15. Juli 2024 sowie für die Betreibungskosten von Fr. 104.00. Unter "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: