2. 2.1. Mit Eingabe vom 4. Juni 2025 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Muri das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung dem Beklagten am 28. April 2025 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung seither nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Muri erkannte am 4. August 2025: " 1. Über C._____, […] wird mit Wirkung ab 4. August 2025, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.