2.2. Die Konkursforderung belief sich inkl. Zinsen und Kosten auf Fr. 1'804.00 (act. 10 f.). Die Beklagte hat mittels Betreibungsabrechnung des Betreibungsamtes Q._____ vom 11. August 2025 (Beschwerdebeilage) belegt, dass sie die Konkursforderung samt Zinsen und Kosten (innert Rechtsmittelfrist) bezahlt hat, was die Klägerin sinngemäss bestätigt (Beschwerdeantwort, Ziff. 2).