1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 10. Dezember 2024 für eine Forderung von insgesamt Fr. 1'897.45 (nebst Zins zu 5 % seit dem 6. Dezember 2024 auf Fr. 1'826.00). 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 13. Januar 2025 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 2. Mai 2025 beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 18. März 2025 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden erkannte am 5. August 2025: