Es stehe unbestrittenermassen fest, dass unter der Prozessnummer MI.2024.119 noch vor Rechtshängigkeit des vorliegenden Gesuchs bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Aarau die von der Klägerin mit amtlichem Formular vom 27. Februar 2024 den Beklagten 1 und 2 mitgeteilte Mietzinserhöhung auf Fr. 1'466.60 angefochten worden sei. Das Schlichtungsverfahren habe am 23. August 2024 ohne Einigung geendet und der Klägerin sei am 28. August 2024 eine Klagebewilligung erteilt worden. Die Klägerin habe keine Klage angehoben.