" 1. Die Gesuchsgegner seien zu verpflichten, die 3 ½ -Zimmer-Mietwohnung im 4. OG in der Liegenschaft […] unverzüglich zu räumen und der Gesuchstellerin ordnungsgemäss, gereinigt und unter Rückgabe sämtlicher Schlüssel zu übergeben. 2. Bei Nichtbefolgen des richterlichen Befehls gemäss Ziff. 1 vorstehend seien die Gesuchsgegner auf erstes Verlangen der Gesuchstellerin durch das Präsidium des Zivilgerichts Aarau polizeilich auszuweisen.