2.2. Dagegen bringt die Klägerin mit Beschwerde vor, gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 18. Dezember 2017 habe die neu gegründete "A._____ AG" die nicht betriebsnotwendigen Immobilien der "D._____ AG" mit allen Rechten und Pflichten übernommen, weshalb die Identität gegeben sei.