2025, 09:00 Uhr) mit dazwischen liegendem Feiertag (1. August 2025) und Wochenende (2. und 3. August 2025) auch nicht damit rechnen, dass der mit dem Fall befasste Präsident des Bezirksgerichts Aarau von der Gerichtskasse automatisch und rechtzeitig über die eingegangene Zahlung orientiert werden würde, weshalb sie auch das Verfahren zweiter Instanz verursacht und die entsprechenden Kosten zu tragen hat (Art. 68 SchKG i.V.m. Art. 52 und Art. 61 Abs. 1 GebV SchKG). -5-