Die genannten Autoren stellen – wie erwähnt – im Wesentlichen auf den Gesetzeswortlaut ab ("Klagen"), setzen sich aber nicht vertieft mit den Materialien des Gesetzgebungsprozesses auseinander. Durch die Gesetzesrevision sollte hinsichtlich der Frage, ob der Fristenstillstand gemäss ZPO oder die Betreibungsferien gemäss SchKG zur Anwendung gelangen, durch die Einteilung in zwei Kategorien Klarheit geschaffen werden.