3. 3.1. Gegen diesen ihr am 9. Juli 2025 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 6. August 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Zofingen, Präsidium des Zivilgerichts, vom 8. Juli 2025 (SG.2025.87), mit welchem der Konkurs über die Beschwerdeführerin eröffnet wurde, sei aufzuheben und das Konkursbegehren sei abzuweisen. 2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin."