2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte am 8. Juli 2025 wie folgt: " 1. Über A._____ AG, […], wird mit Wirkung ab 8. Juli 2025, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.