die Betreibungshandlungen als rechtens ansah und akzeptierte. So erhob sie zunächst Rechtsvorschlag, allerdings einzig aufgrund ihrer fehlenden Zahlungsfähigkeit (vgl. ihre Notiz auf dem Schuldnerexemplar des Zahlungsbefehls [Beschwerdebeilage 3], wonach sie eine Ratenzahlung der an sich anerkannten Forderung erreichen wollte und sich für den Verzug entschuldigte), und zog diesen in der Folge zurück (Beschwerdebeilagen 4 und 5). Sie nahm in der Folge Teilzahlungen vor (Beschwerdebeilage 7), und auf die Konkursandrohung (Beschwerdebeilage 6) hin stellte sie die Rechtmässigkeit der Betreibung ebenfalls nicht in Frage.