1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 6. September 2023 für eine Forderung von insgesamt Fr. 7'195.25 nebst Zins zu 6 % seit dem 26. Mai 2023. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 3. Oktober 2023 zugestellten Zahlungsbefehl am 11. Oktober 2023 Rechtsvorschlag, welchen sie am 1. November 2023 wieder zurückzog.