2. 2.1. Der Beschwerdeführer stellte am 29. April 2025 (Postaufgabe) beim Bezirksgericht Baden ein Ausstandsgesuch gegen Gerichtspräsidentin Angela Eckert (nachfolgend als Beschwerdegegnerin bezeichnet), welche als Instruktionsrichterin das am Bezirksgericht Baden hängige Verfahren OZ.2022.20 führt. 2.2. Am 6. Mai 2025 verfügte die Beschwerdegegnerin u.a., dass über das Ausstandsgesuch gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d EG ZPO das Gericht unter Ausschluss von ihr zu entscheiden habe und dass bis zu diesem Entscheid keine weiteren Verfahrenshandlungen vorgenommen würden, womit auch die am 24. Juni 2025 in Aussicht gestellte Instruktionsverhandlung nicht stattfinden werde.