" - Das Bezirksgericht Baden sei anzuweisen, die Forderungsklage vom 9. Dezember 2022 umgehend an die Hand zu nehmen und so rasch als möglich zum Entscheid zu führen; - dem Bezirksgericht Baden sei eine Frist bis zum Erlass des Endentscheides zu setzen; - das Bezirksgericht Baden sei anzuweisen, ihm die angeforderten Klageantworten der beiden Parteien zuzustellen; - das Bezirksgericht Baden sei anzuweisen, die Hauptverhandlung umgehend einzuberufen; - eventualiter sei ein Ersatzgericht einzusetzen; - subeventualiter, sei der Prozess vom Obergericht direkt zu entscheiden.