2. 2.1. Mit Eingabe vom 3. Juni 2025 (Postaufgabe) stellte der Kläger beim Bezirksgericht Baden unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten das Rechtsöffnungsbegehren für einen Betrag von gesamthaft Fr. 3'318.25 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 222.00. Zudem beantragte er die Aufhebung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____. Der Kläger listete im Rechtsöffnungsgesuch die drei Zahlungsbefehle in den Betreibungen aaa, bbb und ccc des Betreibungsamtes Q._____ als Beilage auf.