Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Kläger betrieb den Beklagten in den Betreibungen aaa, bbb und ccc des Betreibungsamtes Q._____ für Forderungen im Gesamtbetrag von Fr. 3'893.25 und für Zahlungsbefehlskosten von total Fr. 222.00.