Eine Indexierung gemäss Dispositivziffer 5.3 des Entscheids vom 3. April 2023 hat sodann nur zu erfolgen, wenn der Beklagte nicht beweist, dass sein Einkommen nicht mit der Teuerung Schritt gehalten hat. Da im Entscheid vom 7. Mai 2025 mit einem tieferen Einkommen des Beklagten als im Entscheid vom 3. April 2023 gerechnet wurde, dürfte der Beklagte im Abänderungsverfahren gerade bewiesen haben, dass sein Einkommen nicht mit der Teuerung Schritt gehalten hat.