Neue Unterhaltsbeiträge = ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Index vom November des Vorjahres ursprünglicher Indexstand vom Oktober 2022, Stand 104.6" Im Entscheid OF.2024.125 vom 7. Mai 2025, in welchem die Unterhaltsbeiträge des Entscheids OF.2022.147 vom 3. April 2023 (Dispositivziffer 5.1) angepasst wurden, äusserte sich das Gerichtspräsidium Aarau nicht zur Indexierung, hielt in Dispositivziffer 3 jedoch fest: " Im Übrigen gilt der Entscheid OF.2022.147 des Bezirksgerichts Aarau, Präsidium des Familiengerichts, vom 3. April 2023 unverändert weiter."