Gemäss rechtskräftigem Entscheid des Bezirksgerichts Aarau vom 7. Mai 2025 sei der Unterhaltsbeitrag per 1. Januar 2025 auf Fr. 1'500.00 reduziert worden. In Betreibung gesetzt worden sei dabei lediglich der nicht bevorschusste Anteil (Unterhaltsbeitrag abzüglich Fr. 756.00), weshalb sich der offene und in Betreibung gesetzte Betrag für das Jahr 2025 auf Fr. 2'232.00 reduziere (anstelle der ursprünglichen Fr. 3'558.00). Für das Jahr 2024 ändere sich an der offenen und in Betreibung gesetzten Forderung (Fr. 13'134.00) nichts. Gesamthaft sei somit ein Betrag von Fr. 15'366.00 geschuldet (angefochtener Entscheid E. 4.4.2).