Im Scheidungsverfahren sei der Beklagte mit Entscheid des Präsidiums des Familiengerichts Aarau vom 3. April 2023 verpflichtet worden, an den Barunterhalt seiner Tochter D._____ bis und mit 31. Juli 2026 monatlich Fr. 1'900.00 zu bezahlen, wobei dieser Betrag jährlich auf den 1. Januar dem Indexstand des Landesindex für Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik anzupassen sei (angefochtener Entscheid E. 4.2). Gemäss rechtskräftigem Entscheid des Bezirksgerichts Aarau vom 7. Mai 2025 sei der Unterhaltsbeitrag per 1. Januar 2025 auf Fr. 1'500.00 reduziert worden.