1.2. Die Vorinstanz hat der Klägerin mit Entscheid vom 10. Juli 2025 die Rechtsöffnung im Umfang Fr. 15'366.00 erteilt. Dies blieb unangefochten. Die Klägerin verlangt mit Beschwerde die definitive Rechtsöffnung für Fr. 15'465.00. Nachfolgend ist somit lediglich zu prüfen, ob der Klägerin für den mit Beschwerde geltend gemachten Mehrbetrag von Fr. 99.00 ebenfalls die definitive Rechtsöffnung zu erteilen ist.