Der Kläger verpflichtet sich, der Beklagten an den Unterhalt des Kindes D._____ monatlich vorschüssig folgende Beträge (zuzüglich allfällig bezogener gesetzlicher oder vertraglicher Familien- oder Ausbildungszulagen) zu bezahlen: - Fr. 1'500.00 ab 1. Januar 2025 bis 31. Juli 2026 - Fr. 840.00 ab 1. August 2026 bis zur Volljährigkeit 2. Es wird dabei von folgenden finanziellen Grundlagen ausgegangen: - Kläger: monatl. Nettoeinkommen (hypothetisch): Fr. 5'000.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen)