2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin [=Klägerin]." -4- 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau erkannte am 7. Mai 2025 im Verfahren OF.2024.125 gestützt auf die gemeinsamen Anträge der Parteien: " 1. In Abänderung des Entscheids OF.2022.147 des Bezirksgerichts Aarau, Präsidium des Familiengerichts vom 3. April 2023, wird die Vereinbarung vom 23. Februar 2023 in Ziffer 5.1 sowie der Entscheid in Ziffer 5.1 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: