Nicht bevorschusste Kinderalimente für die Monate 02.2024 bis 03.2025 für D._____, geb. tt.mm.2014: 2014: 11 x 1'194.00 / 3 x 1'186.00 - insgesamt CHF 16'692.00" Der Beklagte erhob gegen diesen ihm am 1. April 2025 zugestellten Zahlungsbefehl am 7. April 2025 Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Gesuch vom 23. April 2025 ersuchte die Klägerin das Bezirksgericht Aarau um Rechtsöffnung und stellte folgende Anträge: " 1. Es sei in der Betreibung Nr. aaa des Regionales Betreibungsamt Q._____ für den Betrag von CHF 16'692.00 nebst 5.00 % Zins seit 20.03.2025 die Rechtsöffnung zu erteilen.