Neue Unterhaltsbeiträge = ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Index vom November des Vorjahres ursprünglicher Indexstand vom Oktober 2022, Stand 104.6 […] 8. Bei der Berechnung über die Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Einkommen ausgegangen: - Kläger: monatl. Nettoeinkommen Fr. 5'650.00 (hypothetisch, inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen) - Beklagte: monatl. Nettoeinkommen Fr. 2'000.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen)