5.1 Der Kläger [=Beklagter] wird verpflichtet, der Beklagten [=Klägerin] an den Unterhalt von D._____ monatlich vorschüssig folgende Beiträge (zuzüglich allfällig bezogener gesetzlicher oder vertraglicher Familien- oder Ausbildungszulagen) zu bezahlen: - Fr. 1'900.00 (davon Fr. 1'060.00 Betreuungsunterhalt) bis 31. Juli 2026, - Fr. 840.00 (Barunterhalt) bis zur Volljährigkeit. […]